Die wichtigste Regel vorab: erst Antrag, dann Auftrag
Fast alle Förderprogramme haben eine gemeinsame Bedingung: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Wer erst unterschreibt und dann fördern lassen will, geht leer aus — das Vorhaben gilt als „bereits begonnen“.
Ein Angebot einholen dürfen Sie vorher. Wir schreiben Ihnen ein Angebot, das Sie dem Antrag beilegen können, und starten erst, wenn Sie Bescheid haben.
Achtung: Auch eine unterschriebene Auftragsbestätigung oder eine Anzahlung zählt als Beginn. Warten Sie damit, bis die Förderung bewilligt ist oder der Förderer einen vorzeitigen Beginn erlaubt.
Welche Förderung gibt es 2026 noch?
Die Förderlandschaft hat sich 2025 und 2026 stark verändert. Mehrere bekannte Zuschüsse sind ausgelaufen. Das gilt Stand Oktober 2026:
| Programm | Für wen | Was gefördert wird | Art | Stand |
|---|---|---|---|---|
| KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) | kleine und mittlere Unternehmen bundesweit | ab Stufe 2 ausdrücklich auch eine grundlegend neue Website oder App mit neuen Funktionen | Kredit, ab Stufe 2 mit Zuschuss | offen |
| Digitalbonus Bayern | kleine Unternehmen mit Sitz in Bayern | Software und Dienstleistungen externer Anbieter, keine Standard-Websites | Zuschuss bis 50 % | offen bis Ende 2027 |
| MID-Digitalisierung NRW | KMU mit Sitz in NRW | digitale Produkte mit KI, Datenanalyse oder AR/VR | Zuschuss bis 50 % | offen bis 2029 |
| L-Bank Digitalisierungsfinanzierung | KMU in Baden-Württemberg | Digitalisierungsvorhaben | Kredit mit Tilgungszuschuss | offen |
| DIGI-Zuschuss Hessen | — | — | — | im Juni 2026 beendet |
| go-digital (Bund) | — | — | — | Ende 2024 beendet |
KfW-Förderkredit Digitalisierung: der Weg für die meisten
Für Unternehmen außerhalb Bayerns ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW meist der realistischste Weg. Er finanziert Digitalisierungsvorhaben bis zur vollen Höhe der Kosten, und das Merkblatt nennt ausdrücklich die „grundlegende Neugestaltung einer Unternehmenswebsite oder App mit neuen Funktionalitäten“ als förderfähig.
So funktioniert er:
- Stufen: Das Programm unterscheidet drei Stufen nach dem Umfang des Vorhabens. Ab Stufe 2 gibt es zusätzlich zum günstigen Kredit einen Zuschuss. Die aktuellen Sätze nennt die KfW auf ihrer Konditionenseite.
- Antrag über Ihre Bank: Sie stellen den Antrag nicht bei der KfW selbst, sondern über Ihre Hausbank — und zwar vor Beginn des Vorhabens.
- Was er nicht ist: ein reiner Zuschuss. Sie zahlen den Kredit zurück, profitieren aber von günstigen Konditionen und, ab Stufe 2, vom Zuschuss.
Tipp: Sprechen Sie Ihre Hausbank früh an. Viele Banken vermitteln KfW-Kredite selten und brauchen etwas Vorlauf.
Digitalbonus Bayern: für Unternehmen im bayerischen Teil von Rhein-Main
Haben Sie Ihren Sitz in Bayern, etwa in Aschaffenburg oder Miltenberg, ist der Digitalbonus Bayern der attraktivste Zuschuss. Er läuft bis Ende 2027:
- Wer: kleine Unternehmen mit weniger als 50 Vollzeitstellen, gewerbesteuerpflichtig. Freie Berufe sind ausgeschlossen.
- Wie viel: bis zu 50 % der Kosten, ab 4.000 € förderfähigen Ausgaben. Im Standard höchstens 7.500 € Zuschuss, im „Digitalbonus Plus“ für besonders innovative Vorhaben, zum Beispiel mit KI, höchstens 30.000 €.
- Was: Leistungen externer Anbieter und die dafür nötige Software, also auch eine individuell entwickelte Web-App oder App. Standard-Websites und Standard-Webshops sind ausgeschlossen.
- Wie: Sie stellen den Antrag selbst online, mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto, vor der Auftragsvergabe. Die Mittel werden monatlich freigegeben; einen Anspruch gibt es nicht.
Und in Hessen?
Für Unternehmen in Hessen gibt es derzeit keinen Landeszuschuss mehr für die Umsetzung einer Website oder App. Der DIGI-Zuschuss der WIBank ist im Juni 2026 ausgelaufen, ein Nachfolger ist nicht angekündigt. Das Programm Distr@l fördert Forschung und Innovation und ist seit Oktober 2026 in mehreren Linien vorübergehend geschlossen.
Was bleibt: der KfW-Kredit von oben und Förderung für Beratung.
Förderung für Beratung statt Umsetzung
Mehrere Programme bezahlen nicht die Entwicklung, sondern die Beratung davor. Das lohnt sich, wenn Sie erst klären wollen, was Sie eigentlich brauchen:
- Mittelstand-Digital Zentren: kostenlose, anbieterneutrale Beratung des Bundes zur Digitalisierung. Ab 2027 startet ein neues Netz von Zentren.
- BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen: bezuschusst Beratung durch zugelassene Berater, nicht die Umsetzung. Der Antrag kommt auch hier vor dem Beratungsvertrag.
- Beratungsprogramme der Länder: Hessen und Rheinland-Pfalz bezuschussen Beratertage, ebenfalls ohne die Umsetzung.
Lohnt sich der Aufwand?
Ein Förderantrag kostet Zeit, und die Bewilligung kann dauern. Bei kleinen Vorhaben ist es deshalb oft sinnvoller, mit einer schlanken ersten Version zu starten und das Budget bewusst klein zu halten, statt auf eine Förderung zu warten. Eine größere Web-App, eine App mit neuen Funktionen oder ein Projekt mit KI-Schwerpunkt dagegen kann mit Förderung deutlich günstiger werden.
Was Ihr Vorhaben ohne Förderung kostet, sehen Sie in unseren Artikeln Was kostet eine App? und Was kostet eine Website?.
So gehen Sie vor
- Vorhaben beschreiben: Was soll entstehen, für wen, mit welchem Ziel?
- Angebot einholen: Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das Sie dem Antrag beilegen können.
- Förderung prüfen und beantragen: über Ihre Hausbank (KfW) oder selbst online (Digitalbonus Bayern).
- Auftrag nach Bewilligung: Erst wenn die Förderung steht, unterschreiben Sie, und wir legen los.
Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer beim Förderer selbst. Eine verbindliche Förderberatung können wir nicht leisten, bei den Unterlagen helfen wir aber gern. Sprechen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch darauf an.